Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Mit der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung/Bestellung sind die vorliegenden AGB’s für den Kunden verbindlich und gelten für sämtliche - auch künftige - Leistungen der TEC-ROPE GMBH gegenüber dem Kunden. Vorbehalten bleiben von den vorliegenden AGB’s abweichende Regelungen, sofern diese von der TEC-ROPE GMBH schriftlich bestätigt werden. Wurden solche abweichenden Regelungen getroffen, sind diese nur für die jeweilige Lieferung gültig. Künftige Lieferungen bleiben davon unberührt.
2. Verbindlichkeit
Die TEC-ROPE GMBH gilt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden, oder wo eine solche nicht erfolgt, mit Vornahme der Leistung als vertraglich gebunden.
Prospekte, Kataloge sowie Angaben im Internet sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn sie von der TEC-ROPE GMBH ausdrücklich zugesichert wurden.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
Alle Preise auf den Preislisten verstehen sich netto, exkl. MWST und in Schweizer Franken (CHF). Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Alle Preise im Onlineshop sind inkl. MWST und in Schweizer Franken
Zahlungen innerhalb 10 Tage netto.
Kosten für Zahlungserinnerung: keine
Kosten für zweite Mahnung: CHF 20.00
Kosten für dritte Mahnung: CHF 30.00
4. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden durch ein von TEC-ROPE GMBH bezeichnetes Logistikunternehmen. Dieses liefert die bestellten Lagerprodukte per Post Economy. Post Priority und Expresssendungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Bei Lieferungen unter CHF 1‘000.00 netto werden dem Kunden folgende Versandkosten in Rechnung gestellt:
Tarife Economy Priority
Paketgewichte bis 5 kg CHF 10.00
Paketgewichte ab 5 kg CHF 15.00
Sperrgutpakete bis 30 kg CHF 30.00
5. Transportschäden
Der Transport/Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Bei Erhalt der Lieferung ist diese umgehend auf allfällige Transportschäden hin zu prüfen. Beanstandungen sind umgehend der TEC-ROPE GMBH schriftlich zu melden.
6. Gewährleistung
TEC-ROPE GMBH leistet Gewähr für die Einhaltung der technischen Eigenschaften der gelieferten Produkte gemäss den „Technischen Merkblättern“ zum Zeitpunkt der Lieferung.
Jede Gewährleistung der TEC-ROPE GMBH setzt voraus, dass
- die Anwendung und Verarbeitung der Produkte gemäss den Angaben in den Bedienungsanleitungen, Gebrauchsanleitungen und den Montageanleitungen erfolgt,
- die Regeln der Baukunst beachtet werden,
- die Produkte gemäss den Richtlinien der der Hersteller gelagert, gewartet und verwendet werden.
Jede Gewährleistung setzt weiter voraus, dass der Kunde sämtliche Liefergegenstände sofort (d,h. innerhalb von 3 Werktagen) prüft oder prüfen lässt und allfällige Mängel umgehend nach deren Erkennung (spätestens am folgenden Werktag) schriftlich der TEC-ROPE GMBH mitteilt.
Da zahlreiche Faktoren Materialverarbeitung sowie Materialverbrauch beeinflussen können, sind die Bedarfsangaben für die Produkte unverbindlich. Ebenso bleiben Änderungen der Produktformulierung aufgrund neuer Forschungsergebnisse ausdrücklich vorbehalten.
Die Gewährleistungsfrist nach Art. 210 Abs. 1 OR beträgt – entsprechend der Werksgarantie des Herstellers - 24 Monate ab Versandbereitschaft oder Ablieferung beim Kunden, wo dies schriftlich vereinbart worden ist.
Das Gewährleistungsrecht des Kunden besteht nach Wahl der TEC-ROPE GMBH in kostenloser Nachbesserung (Reparatur), spesenfreier Ersatzlieferung oder angemessener Preisminderung. Die Kosten der Nachbesserung sind dabei mit dem fünffachen Wert der für das jeweilige Bauvorhaben gelieferten Waren limitiert. Das Recht des Kunden auf Schadenersatz bleibt gemäss den nachfolgenden Bestimmungen zur Haftung vorbehalten.
7. Haftung/Schadenersatz
Die TEC-ROPE GMBH haftet für den aus mangelhafter Lieferung oder der Verletzung allfälliger Nebenpflichten entstandenen Schaden ausschliesslich bei grobem Verschulden oder rechtswidriger Absicht. Der Nachweis, dass ein allenfalls entstandener Schaden auf ein solches Verschulden zurückzuführen ist, obliegt dem Kunden.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung der TEC-ROPE GMBH im Zusammenhang mit Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen der TEC-ROPE GMBH zurückzuführen sind sowie für die persönliche vertragliche und ausservertragliche Haftung dieser Personen. Es wird an dieser Stelle auch auf die Haftungsbestimmungen unter „Schulung/Instruktion“ verwiesen.
Die beiden gelieferten Produkten allenfalls ab Werk eingestellten Sollwerte und Parameter werden jeweils nach freiem Ermessen festgelegt. Hierfür wird jegliche Haftung der TEC-ROPE GMBH ausgeschlossen.
8. Vorschriften und Normen/Sicherheitsbestimmungen
Der Kunde hat der TEC-ROPE GMBH die am Verwendungsort der Liefergegenstände geltenden Normen und Vorschriften rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben. Für deren Einhaltung bleibt er aber allein verantwortlich.
9. Warenretouren
Die TEC-ROPE GMBH nimmt Warenretouren nur nach vorheriger Genehmigung und in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand franko Warenlager TEC-ROPE GMBH entgegen. Beschränkt haltbare Produkte, Spezialprodukte, Produkte welche explizit auf Kundenwunsch bestellt wurden, sowie im Sortiment inzwischen nicht mehr enthaltene Produkte können nicht retourniert werden.
Der Retourenwert wird auf Basis des Nettowarenwerts abzüglich Minderwert und allenfalls gewährter Rabatte berechnet. Eine Gutschrift erfolgt im Umfang von max. 80% des Nettowarenwerts, abzüglich eines Unkostenbeitrags von CHF 50.-. Allfällige Entsorgungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
10. Instruktion
Erfolgt eine Instruktion durch TEC-ROPE zur fachgerechten Anwendung der durch TEC-ROPE vertriebenen Produkte und sind hierfür Arbeiten an einem Bauobjekt notwendig, so erfolgen diese stets durch den Kunden selbst resp. seine Mitarbeiter oder durch vom Kunden bezeichnete und beauftragte Dritte.
In Bezug auf die Leistungen des Instruktors haftet TEC-ROPE wie auch der Instruktor selbst gegenüber dem Kunden nur für grobes Verschulden. Die Wegbedingung der Haftung für leichtes und mittleres Verschulden gilt auch zu Lasten allfälliger Dritter im Schutzbereich des Vertrages. Sollten Dritte, insbesondere Eigentümer des Bauobjekts ausservertragliche Ansprüche gegen TEC-ROPE oder den von TEC-ROPE eingesetzten Instruktor aufgrund der Leistungen desselben geltend machen, so verpflichtet sich der Kunde für diese Ansprüche soweit einzustehen, als weder TEC-ROPE noch den Instruktor ein grobes Verschulden trifft.
11. Schulungen
Die TEC-ROPE GMBH bietet verschiedene Kurse im Bereich der Arbeitssicherheit an.
11.1 Persönliche Voraussetzungen für die Kursteilnahme:
Die praktischen Ausbildungen bedingen körperliche und psychische Gesundheit. Jeder Kursteilnehmer muss die Erklärung zum Gesundheitszustand unterzeichnen, welche am Kurstag eingefordert wird. Die Kursteilnehmer bestätigen darin, nicht unter verschiedenen Krankheiten gelitten zu haben resp., aktuell zu leiden, sowie körperlich, physisch und mental für die entsprechende Ausbildung geeignet zu sein. Die Unterzeichnung dieses Formulars ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Kursteilnahme. Das Formular muss wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Werden in der Erklärung zum Gesundheitszustand falsche Angaben gemacht oder treten nach Unterzeichnung dieser Erklärung Änderungen der körperlichen, psychischen und mentalen Fähigkeit auf, die die Leistung in der Ausbildung beeinträchtigen können, so führt dies zum Ausschluss des Kursteilnehmer. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes besteht nicht. Die TEC-ROPE GMBH schliesst jegliche Haftung für Schäden, die dem Kursteilnehmer oder Dritte durch mangelnde körperliche, psychische und mentale Eignungen entstehen, vollumfänglich aus.
11.2 Anmeldung/Abmeldung:
Die Anmeldung mittels Anmeldeformular ist verbindlich. Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Bei schriftlicher Abmeldung der Kursteilnehmer bis 14 Tage vor Kursbeginn (Eingang bei TEC-ROPE) entfällt das Kursgeld. Erfolgt die Abmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn (Eingang bei TEC-ROPE) werden 50% des Kursgeldes in Rechnung gestellt. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird der gesamte Kursbetrag in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen und legt der KursteilnehmerIn ein ärztliches Attest vor, entfällt das Kursgeld. Die Kursrechnungen sind nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Kursbestätigungen werden erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung versendet.
11.3 Verschieben des Kurses:
Die TEC-ROPE GMBH behält sich vor, Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus anderen zwingenden Gründen abzusagen oder zu verschieben. Wird der Kurs abgesagt, erstatte TEC-ROPE GMBH das einbezahlte Kursgeld zurück.
11.4 Reservation:
Es gibt keine Platzreservation. Die zuerst bei TEC-ROPE GMBH eingetroffenen unterzeichneten Anmeldeformulare kommen zum Zuge.
11.5 Ausrüstung:
Die TEC-ROPE GMBH stellt grundsätzlich Leihausrüstungen zur Verfügung.
11.6 Versicherung:
Die TEC-ROPE GMBH ist für Haftpflichtschäden versichert. Die TEC-ROPE GMBH haftet nur im Rahmen der Leistungen der Versicherung. Ansprüche auf Entschädigungen über diese Leistungen hinaus oder Entschädigungen für Verlust oder Benachteiligungen irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Persönliche Effekten sind nicht versichert. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des Kursteilnehmers.
12. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien untersteht dem Schweizer Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
13. Gerichtsstand
Die Vertragsparteien wählen für allfällige Streitigkeiten aus ihrem Rechtsverhältnis den Gerichtsstand am Sitz der TEC-ROPE GMBH.
TEC ROPE GMBH 2025